Pariser Klimaschutzabkommen

Pariser Klimaschutzabkommen

Auf der Pariser Klimaschutzkonferenz im Jahr 2015 einigten sich die Staaten auf ein neues Klimaschutzabkommen, um der menschengemachten globalen Erderwärmung entgegenzuwirken. Langfristiges Ziel ist, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 °C. Forscher arbeiten mit dem Konzept eines CO2-Budgets, bei dessen Einhaltung eine bestimmte Temperaturmarke nicht überschritten wird. Darüber hinaus wurden Beschlüsse zu mehr Transparenz, Anpassung und Kooperation unter den Staaten gefasst.

Das Abkommen wurde am 4. November 2016 ratifiziert. Damit tritt das Pariser Klimaschutzabkommen die Nachfolge des Kyoto-Protokolls an. Anders als im Kyoto-Protokoll wurden im Pariser Klimaschutzabkommen die Klimaschutzziele auf nationaler Ebene definiert. Durch die Ratifizierung werden die Staaten völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zu ergreifen. Alle fünf Jahre findet eine globale Bestandsaufnahme statt. Deutschland hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu verringern.

Der 2018er Sonderbericht des Weltklimarates beschreibt auch die Rolle der Industrien beim Klimaschutz. Demnach müssten die CO2-Emissionen aus industriellen Prozessen bis zum Jahr 2050 um 75 bis 90 Prozent im Vergleich zu 2010 sinken. Damit sehen sich Unternehmen weltweit neuen Vorgaben zur Reduzierung der CO2-Emissionen und somit der Energieeffizienz von Produktionsprozessen gegenüber. Besonders in energieintensiven Branchen wie z. B. im Druckguss oder der Textilverarbeitung fallen erhebliche Mengen CO2 als Abfallprodukt in der Prozessabluft an. Konventionelle Abluftreinigungssysteme befreien die Produktionsabluft zwar von schädlichen Verunreinigungen wie CO2, erfordern jedoch große Mengen an Energie, dessen Erzeugung ebenfalls hohe Mengen CO2 freisetzt.

Eine energieeffiziente Alternative bieten die modernen Filteranlagen von KMA Umwelttechnik. KMA Abluftfiltersysteme zeichnen sich durch ihren hohen Wirkungsgrad von 85 % aus. Der hohe Wirkungsgrad ergibt sich aus einer Abscheideleistung von bis zu 99,8 % und des Filtermoduls. Der Energieverbrauch einer Elektrofilterzelle entspricht dem einer 100 W Glühbirne – bei einer durchschnittlichen Abluftmenge von 5000 m3/h. Wird das KMA Abluftfiltersystem darüber hinaus mit einem Wärmerückgewinnungssystem aus Wärmetauscher und Wärmepumpe kombiniert, wird aus der Abluftreinigung zusätzlich Energie zurückgewonnen, die vorher ungenutzt blieb. Diese zurückgewonnene Energie kann anschließend für Folgeprozesse genutzt werden und reduziert so abermals den Energieverbrauch (der Produktion). Diese energieeffiziente Alternative trägt maßgeblich zur Senkung des CO2-Ausstoßes bei und unterstützt Industrien zur Erreichung der Pariser Klimaziele.